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Wissenswertes über Korallen

Die „Corallium rubrum“, auch bekannt als „Sardische Koralle“ oder „Mittelmeerkoralle“, lebt in Tiefen von bis zu 200 Metern und ist im Allgemeinen rot mit, je nach Herkunft, helleren oder dunkleren Farbtönen. Der Abbau dieser Koralle wird durch eine spezielle Gesetzgebung geregelt, die schon seit Jahren besteht und im gesamten Mittelmeerraum angewendet wird.

Dank der Umsetzung dieser Gesetze haben Wissenschaftler feststellen können, dass diese beiden Korallenarten nicht mehr vom Aussterben bedroht sind, da sie angemessen geschützt werden. Diese Korallenarten können sich wieder entfalten und in aller Ruhe wachsen. Wir arbeiten weiterhin an vorderster Front, um deren „nachhaltige Nutzung“ unter der Kontrolle der FAO-Agentur “General Fisheries Commission for the Mediterranean” (GFCM) sicherzustellen.

Unter „nachhaltiger Nutzung“ verstehen wir Sammelpraktiken, die sicherstellen, dass dieser kostbare Rohstoff, der unser Kunsthandwerk versorgt, noch weit in die Zukunft zur Verfügung stehen wird.

Die wichtigsten Vorschriften für den aktiven Schutz und Erhalt von Korallen im Mittelmeer sind:

  • Das Sammeln von Korallen darf nur von Tauchern, niemals mit Maschinen, durchgeführt werden. 
  • Das einzige Werkzeug, das für das Ernten erlaubt ist, ist ein zu diesem Zweck entwickeltes Beil.
  • Das Ernten in Tiefen von weniger als 50 Metern ist verboten.
  • Die autorisierten Korallentaucher sind verpflichtet, die gesammelten Mengen und den Zustand der bestehenden Riffe detailliert und die Dokumentform den Behörden zu melden. Damit kann eine Datenbank erstellt werden, die verlässlich den Nachwuchs der Korallen transparent absichert.
  • Das Ernten von Korallenzweigen mit einem
    Durchmesser von weniger als 7 mm ist verboten.

Die geernteten Korallen dürfen nur in den, von den lokalen Behörden ausgewiesenen, Häfen angelandet werden. Lokale Bewirtschaftungspläne, die das Ernten von Korallen in verschiedenen Gebieten des Mittelmeers regeln, erlauben die Durchführung von Maßnahmen, die restriktiver als die oben aufgeführten Vorschriften sind. Das lokale Management basiert auf einem System, das die Anzahl der Erntelizenzen begrenzt, Erntequoten für alle Korallentaucher einrichtet, die Rotation der Erntegebiete sicherstellt und die Erntezeit beschränkt.

All diese Maßnahmen zusammengenommen, unter der ständigen Kontrolle der GFCM, bewirken eine Korallenernte, die  wirklich nachhaltig und zum Schutz der Meeresumwelt abläuft.

Korallen kommen ausschließlich im Meer vor, am allermeisten im Tropengürtel. Im Hinblick auf die Wuchsform unterscheidet man zwischen Weichkorallen und Steinkorallen. Wobei letztere durch Einlagerungen von Kalk Skelette bilden, durch die Korallenbänke und Korallenriffe entstehen.
Totes Skelettmaterial wird fortwährend von lebendigem Gewebe überwuchert. Korallenskelette bestehen zum größten Teil aus Aragonit, den die Korallentiere aus ihrer Fußscheibe oder ihrem Ektoderm absondern, um der Kolonie Stütze zu verleihen. Die Einzelskelette sind in der Regel pflanzenartig verzweigt und an den Zweigenden, den Wachstumsspitzen, befinden sich oft farbenprächtige Polypen, die darüber hinaus den Eindruck vermitteln, Korallen seien unterseeische Blütenpflanzen.
Es braucht ungefähr 10 Jahre, damit ein Korallenast zu einem abtragbaren Skelett wird.

CITES, die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, ist eine weltweite Vereinigung zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Diese Vereinigung hat über alle Korallen, die aus dem pazifischen (und auch japanischem) Ozean kommen ein Fang- und Handelsverbot erhoben. Ausgeführt, verkauft und verarbeitet werden dürfen nur Korallen aus Asien, die vor dem Juli 2008 gefangen wurden.
Alle Korallenfunde aus diesen Regionen müssen also einen „Provenienzpass“ haben.

Die Korallen, die wir hier bei Schmitt & Steinmetzer verarbeiten, kommen alle aus Torre del Greco (bei Neapel) und aus dem Mittelmeer zu uns, wo sie jährlich im Frühjahr aufs Neue nach genauen Bestandsuntersuchungen und unter sehr genauen Auflagen und Bedingungen vom Umweltministerium zum Fang freigegeben werden. Geprüft wird, ob und wo genau die Korallenbestände genügend Skelettelemente haben, die abgetragen werden dürfen, ohne dass das nachhaltige Wachstum und die natürlichen Lebensumstände der Korallen bedroht werden.
Im italienischen Mittelmeer findet der Korallenfang rund um Sardinien und Korsika statt.

Es haben nur rund 30 Korallenfischer die Erlaubnis, nach diesen strengen Kriterien Korallen abzutragen. CITES, Jagd- und Waldaufsicht sowie die Küstenwache kontrollieren die Bedingungen hier sehr genau.

Darüber hinaus sind unsere Korallenhändler Mitglied der Vereinigung ASSOCORAL.
Diese Organisation setzt sich für Schutz, Wachstum und die Regeneration von Korallenriffen ein.
Seit der Antike gehört der Schatz der Korallen zur Kultur Süditaliens.
Diesen Schatz zu hüten und nur auf höchstem Niveau zu verarbeiten, liegt im dringlichsten Interesse der Händler und Kunsthandwerker der Region in und rund um Neapel herum.